Spanische Banken müssen Anzahlungen für nicht fertiggestellte Immobilien zurückzahlen
Spanische Finanzinstitute müssen Anzahlungen für nicht fertiggestellte Immobilien zurückzahlen, dies sagt das Grundsatzurteils des obersten spanischen Gerichtshofes vom 21.12.2015. Im Zuge der Finanzkrise und dem daraus resultierendem Einbruch des spanischen Immobilienmarktes sind seinerzeit geplante und auch vom Plan verkaufte Immobilien nie begonnen oder nie fertiggestellt worden. Käufer aus aller Herren Länder haben dadurch natürlich getätigte Anzahlungen verloren. Nach einem umkämpften Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien müssen spanische Finanzdienstleister nun diese Anzahlungen aber an die Immobilienkäufer zurückzahlen. Natürlich befinden sich unter diesen Betroffenen auch deutsche Immobilienkäufer.
Nach diesem Urteil sind spanische Banken nun verpflichtet, eingenommene Anzahlungen oder finanzielle Leistungen bei Immobiliengeschäften auf ein separates Konto einzuzahlen und hierfür eine Bankgarantie zu erstellen. Nach einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien haften die Banken nun für die Rückzahlung dieser Einlagen, falls der Bauträger die angebotene Immobilie nicht übergibt oder übergeben kann. Damit sind die von diesem Urteil betroffenen Banken verpflichtet geleistete Leistungen zurückzuzahlen. Die Käufer können die Banken der Bauträger auf die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen verklagen. Dieses Urteil ist ein wegweisender Schritt um den ausländischen Immobilienkäufern oder Investoren mehr Sicherheit beim Immobilienkauf von Neubauprojekten zu bieten. Es ist von nun an gewährleistet, daß Banken mehr Kontrolle bei Immobiliengeschäften und Finanzierungen an den Tag legen und ausüben.
Auswirkungen für deutsche Betroffene
Von diesem Urteil sollen nach Schätzungen rund 80 000 deutsche Immobilienkäufer mit einem Durchschnittsbetrag von rund € 20.000,- betroffen sein. Diese können sich nun an die für Sie zuständigen Banken wenden und auf die Rückzahlungen der geleisteten Zahlungen pochen. Da sich diese Banken natürlich mit den besten und teuersten sowie qualifiziertesten Anwälten vor den Zahlungen drücken werden, wird es höchstwahrscheinlich auf eine Klage gegen das Geldinstitut hinauslaufen. Ein guter Rat ist, bevor Betroffene eine Klage anstrengen wollen ein Beratungs-gespräch mit einem Anwalt zu vereinbaren. Sollten Sie unsere Hilfe benötigen, können wir Ihnen als eine unserer Serviceleistungen ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem deutschsprachigem Anwalt vereinbaren. Dies könnte als Kontaktaufnahme und zur Sichtung der geschloßenen Verträge angesehen werden. Danach kann Ihnen der Anwalt eine Stellungnahme geben ob Ihre Klage gegen daß Finanzinstitut eventuell zum Erfolg und zur Rückzahlung der Leistung führen kann. Unser Rat ist nicht Vorableistungen zu bezahlen ohne zu wissen, ob die Klage erfolgreich sein kann.